Anerkennung 3. Rang
Aufgabenstellung:
In den Jahren 2014 bis 2015 wurde der Architekturwettbewerb zur Südtirolersiedlung "Pradler Saggen" bereits durchgeführt, in welchem das städtebauliche Leitprojekt für die umfassende Neustrukturierung und Verdichtung dieses Areals festgelegt wurde. Bereits damals wurde bestimmt, weitere Baustufen wiederum eigene Architekturwettbewerbe zuzuführen, um ein möglichst vielfältiges Erscheinungsbild der Gesamtanlage zu erzielen.
Das städtebauliche Konzept, welches dem Wettbewerb zugrunde liegt, sieht die Nutzung der Dächer als Gärten vor. Diese sind allerdings bei schmalen Baukörpern kaum bzw. schlecht nutzbar. Daher wird das Konzept des „zweiten“ Erdgeschosses aufgenommen und verstärkt. Dies erfolgt durch die Verdoppelung der Baukörperbreite in dem zwei-hüftige Wohnbauten mit Mittelgangerschließung vorgeschlagen werden. Das Ergebnis ist eine sehr breite Dachlandschaft, die optimal für Freiraum- und Gartennutzung geeignet ist. Das vierte Obergeschoss im Bereich der Hochpunkte nimmt Räume für allgemeine Nutzungen auf.
Hier befindet sich neben dem Wasch- und Trockenraum ein Lager für Gartengeräte der Bewohner:innen. Weiters wird hier ein Gemeinschaftsraum mit Küche und Terrasse vorgeschlagen. Dieser Raum eignet sich für die Bewohner:innen von hauptsächlich Kleinwohnungen für Einladungen von mehreren Gästen oder für sonstige Feiern mit mehreren Personen. Das Raummanagement könnte über den Hausmeister (Schlüsselausgabe) laufen. Des Weiteren befindet sich hier ein Kleinkindspielraum, ebenfalls mit kleiner Terrasse. Dieser Raum soll Bewohner:innen dazu dienen, sich beispielsweise bei Schlechtwetter oder im Winter mit anderen Familien zu treffen und den Kindern einen großzügigen Spielbereich zu bieten.
Dieses Geschoss soll mit einer Raumhöhe von 3,00 m errichtet werden, damit eine gewerbliche Nutzung des Erdgeschosses möglich ist. An den neuralgischen Punkten wird daher die Nutzung als gewerblich (Frisör, Café, etc.) oder als Jugendbereich vorgeschlagen. Dadurch kommt es auch zu einer Entflechtung (keine Nutzungskonflikte) von Jugendlichen und Familien mit Kleinkindern zwischen den beiden Gemeinschaftsbereichen im EG und im 4. OG. Wo genau welche Nutzungen im EG sein sollen, muss gemeinsam mit dem Bauherrn und den Nutzern der bereits errichteten Baustufen festgelegt werden.
Auf Grund der Prämisse der möglichst großen und nutzbaren Dachflächen, werden zwei der drei Baukörper als zwei-hüftige Anlagen vorgeschlagen. Der dritte Baukörper wird aufgrund des zur Verfügung stehenden Platzes als ein-hüftige Anlage geplant. Die zwei-hüftigen Baukörper besitzen eine Mittelgangerschließung, die jedoch so breit ist, dass die Gänge in Stege aufgelöst werden können. Dadurch entstehen großzügige Lichthöfe, die durch Oberlichtkuppeln oder Dachverglasungen sehr viel Zenitlicht erhalten. Diese Zonen sind somit sehr hell, freundlich und dienen nicht ausschließlich der Erschließung, sondern fördern auch die Kommunikation zwischen den Bewohner:innen.
Die Fassaden sollen die unterschiedlichen Bewohner:innengruppen und die vielfältigen projektierten Nutzungen widerspiegeln. Daher wurden Fenster und Balkone nicht einem horizontalen oder vertikalen Ordnungssystem unterworfen, sondern es wurde versucht, die Vielfältigkeit des menschlichen Zusammenlebens darzustellen. Die Offenheit des Gebäudes spiegelt sich bei vielen Wohnungen auch in der Verwendung von raumhohen Fenstern wider. Vor allem in den Hochpunktzonen kann es aus brandschutztechnischen Gründen allerdings nötig sein, einige der hohen Fenster als Brandschutzverglasung auszuführen.